Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Rasomat.de

§ 1 Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Firma Rasomat (nachfolgend auch „Auftragnehmer" oder „Verkäufer") über den Verkauf, die Lieferung, die Installation, die Wartung und die Reparatur von Gartentechnik, insbesondere von Mährobotern, Bewässerungsanlagen sowie dazugehörigem Zubehör.
  • Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend zusammen „Unternehmer"), soweit in den nachfolgenden Bestimmungen keine gesonderte Regelung getroffen wird.
  • Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.
  • Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
  • Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden hinsichtlich des Vertrags, insbesondere Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärungen oder Minderungen, bedürfen mindestens der Textform.

§ 2 Vertragsschluss

  • Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  • Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar.
  • Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Lieferung der Ware, Beginn der Installations-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten oder durch Rechnungsstellung zustande.
  • Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Gewicht oder Ausstattung bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

§ 3 Leistungsumfang

  • Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und diesen AGB.
  • Installations-, Wartungs- und Reparaturleistungen erfolgen nach dem Stand der Technik.
  • Der Kunde hat alle zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und auf eigene Kosten zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere:
    • die Gewährung ungehinderten Zugangs zum Grundstück;
    • die Bereitstellung erforderlicher Strom- und Wasseranschlüsse;
    • die Sicherstellung geeigneter Boden- und Grundstücksverhältnisse;
    • die Offenlegung vorhandener Leitungen, Kabel, Drainagen oder sonstiger Hindernisse.
  • Verzögerungen, die aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zulasten des Verkäufers.
  • Entstehen durch unzutreffende Angaben des Kunden zusätzliche Kosten oder Mehraufwendungen, sind diese gesondert zu vergüten.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  • Es gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
  • Gegenüber Verbrauchern verstehen sich sämtliche Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • Gegenüber Unternehmern verstehen sich sämtliche Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  • Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrags beim Verkäufer.
  • Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
  • Während des Verzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
  • Der Verkäufer ist berechtigt, Vorauszahlungen oder angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
  • Dem Kunden steht ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif sind. Bei Verbrauchern bleiben gesetzliche Zurückbehaltungsrechte aus demselben Vertragsverhältnis unberührt.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  • Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
  • Gegenüber Unternehmern behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln.
  • Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig.
  • Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich zu informieren.
  • Der Verkäufer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 6 Lieferung, Leistungsfristen und Gefahrübergang

  • Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
  • Höhere Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
  • Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an das Transportunternehmen oder den Spediteur auf den Unternehmer über.
  • Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.
  • Verzögert sich die Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versand- oder Abnahmebereitschaft auf den Kunden über.

§ 7 Abnahme von Werkleistungen

  • Installationsleistungen, Wartungen und Reparaturen stellen werkvertragliche Leistungen dar, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung unverzüglich nach Fertigstellung abzunehmen.
  • Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:
    • die Leistung fertiggestellt ist,
    • der Verkäufer die Fertigstellung angezeigt hat und
    • der Kunde die Abnahme nicht innerhalb von sieben Kalendertagen unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels verweigert.
  • Die Ingebrauchnahme der Leistung gilt ebenfalls als Abnahme.

§ 8 Gewährleistung

Für Verbraucher

  • Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
  • Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Für Unternehmer

  • Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang beziehungsweise Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.
  • Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  • Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
  • Unterlässt der Unternehmer die ordnungsgemäße Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt.
  • Bei berechtigten Mängeln hat der Verkäufer zunächst das Recht zur Nacherfüllung.
  • Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde die gesetzlichen Rechte geltend machen.
  • Keine Gewährleistung besteht insbesondere für Schäden aufgrund:
    • unsachgemäßer Nutzung;
    • fehlerhafter Bedienung;
    • unterlassener Wartung;
    • eigenmächtiger Veränderungen oder Reparaturen;
    • natürlicher Abnutzung;
    • ungeeigneter Umgebungsbedingungen;
    • höherer Gewalt.

§ 9 Haftung

  • Der Verkäufer haftet unbeschränkt:
    • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
    • bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
    • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;
    • im Umfang einer übernommenen Garantie.
  • Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  • Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
  • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

§ 10 Wartungs- und Reparaturleistungen

  • Wartungs- und Reparaturleistungen werden auf Grundlage eines gesonderten Auftrags durchgeführt.
  • Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  • Ergibt sich während der Durchführung der Arbeiten, dass zusätzliche Leistungen erforderlich sind, ist der Verkäufer berechtigt, diese nach Zustimmung des Kunden gesondert abzurechnen.
  • Sofern eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll oder technisch unmöglich ist, kann der Verkäufer die Durchführung ablehnen.
  • Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

§ 11 Software und digitale Komponenten

  • Soweit gelieferte Produkte Software oder digitale Komponenten enthalten, gelten ergänzend die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Herstellers.
  • Der Kunde ist verpflichtet, verfügbare Updates entsprechend den Herstellerhinweisen zu installieren, soweit dies für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit erforderlich ist.
  • Der Verkäufer schuldet vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung keine dauerhafte Bereitstellung von Softwareupdates.
  • Gesetzliche Verpflichtungen gegenüber Verbrauchern hinsichtlich Aktualisierungen digitaler Produkte bleiben unberührt.

§ 12 Datenschutz

Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Nähere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.

§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

Das Widerrufsrecht kann in den gesetzlich vorgesehenen Fällen ausgeschlossen oder vorzeitig erlöschen, insbesondere bei kundenspezifischen Anfertigungen oder vollständig erbrachten Leistungen von Rasomat, insbesondere Dienstleistungen.

§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers eingeschränkt werden.
  • Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Verkäufers.
  • Der Verkäufer ist berechtigt, Unternehmer auch an deren allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 15 Schlussbestimmungen

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  • Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  • Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

Anbieterinformationen:
Rasomat.de – Motorgeräte Auerbach
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